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Statement zum Urteil des Arbeitsgerichts Bonn

Ver.di Streik

Bonn, 14. Juni 2022 – Das Arbeitsgericht Bonn hat heute die Klage des Universitätsklinikums Bonn (UKB) gegen die Gewerkschaft ver.di auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung weiterer Streiks abgewiesen.

„Im Interesse unserer Patient*innen hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir werden daher prüfen, ob wir gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Ungeachtet dessen werden die Gespräche mit ver.di über eine einvernehmliche Regelung zur Entlastung des Pflegepersonals in der Hoffnung auf eine konstruktive Lösung fortgesetzt“ sagt Prof. Holzgreve, der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKB.

Pressekontakt:
Viola Röser
Pressesprecherin am Universitätsklinikum Bonn (UKB)
Stabsstelle Kommunikation und Medien am Universitätsklinikum Bonn
Tel.: +49 0228 287-10469
E-Mail: viola.roeser@ukbonn.de


Zum Universitätsklinikum Bonn: Im UKB werden pro Jahr über 400.000 Patient*innen betreut, es sind 8.300 Mitarbeiter*innen beschäftigt und die Bilanzsumme beträgt 1,3 Mrd. Euro. Neben den über 3.300 Medizin- und Zahnmedizin-Studierenden werden pro Jahr rund 600 junge Menschen in anderen Gesundheitsberufen ausgebildet. Das UKB steht im Wissenschafts-Ranking auf Platz 1 unter den Universitätsklinika (UK) in NRW, weist den vierthöchsten Case Mix Index (Fallschweregrad) in Deutschland auf und hatte 2020 als einziges der 35 deutschen Universitätsklinika einen Leistungszuwachs und die einzige positive Jahresbilanz aller Universitätsklinika in NRW.

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