Testpflicht für Besucher*innen
Nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 01.07.2022 besteht gemäß §4(2) 3 in NRW weiterhin eine Testpflicht für Besucher*innen des Krankenhauses. Tests sind ab dem 01.07.2022 in der Regel kostenpflichtig. Anspruch auf kostenlose Tests haben u. a. Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen.
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
Der Anspruch auf kostenlose Tests muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden – zum Beispiel durch ein ärztliches Zeugnis oder den Mutterpass. Laut Bundesgesundheitsministerium ist es darüber hinaus möglich, eine sogenannte Eigenerklärung vorzulegen. Eine Mustervorlage finden Sie unter dem folgenden Link. Besucher*innen im Krankenhaus machen ihr Kreuz bei „§ 4a Absatz 1 Nr. 5 TestV: Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser…“ und legen das Formular bei der Bürgerteststelle vor.