Selbstbestimmung bis zum Schluss
Patientenkolloquium des UKB rund um die Patientenverfügung
Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Patientenkolloquiums „Uni-Medizin für Sie – Mitten im Leben“ lädt das Universitätsklinikum Bonn zu einem Informationsabend ein. Unter dem Motto „Selbstbestimmung bis zum Schluss –Patientenverfügung“geben Vorträge einen Überblick rund um die schriftliche Erklärung zur medizinischen Vorsorge für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die kostenlose Veranstaltung findet am Donnerstag, 21. Juni, ab 18 Uhr im Hörsaal des Biomedizinischen Zentrums (BMZ), Sigmund-Freud-Straße 25, auf dem Venusberg statt.
Auch in jungen Jahren kann es zu einem kritischen Gesundheitszustand wie einem durch einen Unfall verursachten Koma kommen, bei dem der Patient den Ärzten seinen eigenen Willen nicht mehr mitteilen kann. Hier kann unter anderem eine Patientenverfügung, helfen, eine nicht gewünschte medizinische Behandlung auszuschließen. „Über dem Umfang ihrer Behandlung können Patienten vor allem am Lebesende selbst entscheiden. In den letzten Jahren hat dieses Selbstbestimmungsrecht sowohl durch den Gesetzgeber, vor allem aber auch durch die Rechtsprechung trotz rechtlicher und faktischer Grenzen eine deutliche Aufwertung erhalten“, sagt Prof. Dr. Torsten Verrel vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bonn.
Aus Angst vor einer Über- oder Unterversorgung am Lebensende nutzen vielen Menschen eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht „Doch sie sind oft unsicher wie sie ihren aktuellen Willen adäquat zum Ausdruck bringen sollen oder ob eine erstellte Verfügung noch gültig und rechtskonform ist“, weißFrank Peusquens. Als Leiter der Geschäftsstelle Klinisches Ethikkomitee berät er Patienten und kennt daher konkrete Schwierigkeiten sowie Befürchtungen und Ängste rund um Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Eine vollständige Sicherheit kann eine Patientenverfügung nicht geben
Prof. Dr. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn, erlebt in seinem klinischen Alltag immer wieder die Grenzen dieser Instrumente: „Die Einstellungen der Patienten können sich im Krankheitsverlauf deutlich ändern, und zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen viel positiver bewertet werden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind aber für das Behandlungsteam eine sehr wertvolle Hilfe, um die Wünsche und Wertvorstellungen des Patienten zu verstehen, und damit seinen mutmaßlichen Willen am Lebensende umsetzen zu können.“
Im Rahmen der Informationsveranstaltung stellen die drei Referenten daher nicht nur die Möglichkeiten der Vorsorge vor, sondern zeigen auch die Grenzen der Selbstbestimmung am Lebensende auf. So müssen beispielsweise die Bedingungen, unter denen die Verfügung gelten soll, eindeutig sein. Nach den Vorträgen besteht die Gelegenheit, Fragen an die Referenten zu stellen.
Kontakt für die Medien:
Frank Peusquens M.A. Leiter Geschäftsstelle Klinisches Ethikkomitee Universitätsklinikum Bonn (UKB) Telefon: 0228/287-13633 E-Mail: Frank.Peusquens@ukbonn.de
Prof. Dr. Lukas Radbruch Direktor der Klinik für Palliativmedizin Universitätsklinikum Bonn (UKB) Telefon: 0228/287 13495 E-Mail: lukas.radbruch@ukbonn.de
Prof. Dr. Torsten Verrel Leiter Kriminologischen Seminars Fachbereich Rechtswissenschaften der Uni Bonn Telefon: 0228/73-9133 E-Mail: verrel@jura.uni-bonn.de