Die Gewerkschaft ver.di fordert den Arbeitgeberverband des Landes NRW auf, einen sogenannten Entlastungstarifvertrag für die Pflege und andere Bereiche in den Universitätsklinika NRW zu verhandeln
Dies geschieht, obwohl im Dezember 2021 nach einigen Streikltagen zwischen ver.di und der für Tarfiverhandlungen zuständigen Tarifgemeinschaft der Länder ein geltender Tarifvertrag abgeschlossen wurde.
Die sechs Universitätsklinika in NRW, die nun bestreikt werden sollen, können in der derzeitigen Situation keine eigenen Tarifverhandlungen führen.
Das UKB setzt seit Jahren alles daran, die Situation für die Pflegenden zu verbessern. In den letzten sechs Jahren wurden über 400 zusätzliche Vollzeitstellen im Pflegedienst und 140 Stellen in den OP und anderen Funktionsbereichen zusätzlich aufgebaut. Dies entspricht für diesen Zeitraum 39% zusätzlicher Pflegekräfte am UKB! Damit konnte das UKB trotz des allgemeinen Fachkräftemangels die Pflegesituation schon deutlich verbessern. Es gibt weiterhin große Anstrengungen des UKB, zusätzliches Pflegepersonal im In- und Ausland zu rekrutieren.
Warnstreiks sind für Dienstag und Mittwoch in dieser Woche für jedes Universitätsklinikum von Ver.di in NRW angekündigt. Für solche Streiks muss das UKB die medizinische Versorgung sicherstellen. Dies geschieht in der Regel in einer gemeinsamen Notdienstvereinbarung. Bereits im November wurde eine solche Notdienstvereinbarung abgeschlossen, die sich bewährt hat. Ver.di hat nun weitergehende schwerwiegende Einschränkungen des Medizinbetriebes gefordert.
Die Gewerkschaft besteht darauf, dass auch Intensivstationen, auf denen schwerstkranke Patienten, einige davon schwer Covid-19 erkrankt, komplett bestreikt werden können. Trotz vieler Zugeständnisse des UKB in anderen Bereichen des Klinikums beharrte die Gewerksachaft auf dieser Position. Dies konnte vom UKB nicht akzeptiert werden. Die Verhandlungen sind daher – aus dem gleichen Grund wie an allen anderen Universitätsklinika in NRW – zum jetzigen Zeitpnkt gescheitert.
Natürlich akzeptiert das UKB, das grundgesetzlich gesicherte Streikrecht. Bei Streiks in Krankenhäusern sind die Verhandlungspartner aber genauso gesetzlich gefordert, dass Patienten nicht zu Schaden kommen.
Zum Schutz der Patienten konnte das UKB daher den Forderungen der Gewerkschaft nicht nachkommen und wird alles dafür tun, dass alle Patienten weiterhin die notwendige Diagnostik und Therapie bekommen.