Fakten zum aktuellen Streik am Universitätsklinikum Bonn und den laufenden Tarifverhandlungen
Der Vorstand unterstützt die Kolleg*innen und wünscht sich einen Tarifabschluss, der vergleichbar ist mit dem TVöD. Dieser Wunsch ist bereits im Vorfeld der Verhandlungen an den Arbeitgeberverband der Länder übermittelt worden.
Schon bei der letzten Verhandlungsrunde hat die Arbeitgeberseite einen Abschluss in Nähe des TVöD in Aussicht gestellt.
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) ist – wie alle UK in NRW – aufgrund des Tarifvertrags Entlastung nicht mehr Mitglied im Arbeitgeberverband der Länder und hat kein Stimmrecht mehr bei den Tarifverhandlungen. Dies hat die Gewerkschaft ver.di bewusst in Kauf genommen.
Ein Streik am UKB und an den anderen Uniklinika in NRW hat daher keine direkten Auswirkungen auf die laufenden Verhandlungen.
Das Streikrecht in Deutschland ist im Grundgesetz verankert. Ebenso das Recht auf Schutz von Leben und Gesundheit. Wenn in Krankenhäusern gestreikt wird, sind diese Grundrechte miteinander abzuwägen.
Hierzu gibt es auch für diese Streikphase eine gemeinsam mit den Gewerkschaften verhandelte Notdienstvereinbarung. Diese soll sicherstellen, dass Patient*innen mit notwendigen medizinischen Indikationen auch während des Streiks behandelt werden können. Es darf keine Gesundheitsgefährdung für Patient*Innen entstehen.
Das UKB ist das einzige Klinikum in Bonn, an dem überhaupt gestreikt werden darf. Die Beschäftigten der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft haben mit ihrem Arbeitsvertrag auf die Ausübung des Streikrechts grundsätzlich verzichtet. (vgl. z.B. https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-09/arbeitsrecht-streikrecht-kirchen-mitarbeiter)
Das UKB hat den Streikenden natürlich kein Hausverbot erteilt. Im Gegenteil: Für die Streikaktionen ist den Gewerkschaften, wie in der Vergangenheit, ein Parkplatz am Personalratsgebäude zugewiesen worden. Dieser Platz liegt direkt an der Straße und ist daher besonders öffentlichkeitswirksam.
Die Umzüge von Ver.di im vergangenen Jahr waren von extrem lauter und unangemessener Musik begleitet. Dies hat zu Patient*innenbeschwerden geführt. Ebenso sind auf den Gelände Straßen längere Zeit blockiert gewesen. Daher hat der Vorstand solche Umzüge nun untersagt. Wir bitten im Sinne unserer Patient*innen um Verständnis für diese Entscheidung.
Das UKB hat auch im vergangenen Jahr im Rahmen des TV-E das Streikrecht niemals in Frage gestellt. Es ist etwas komplizierter: Während des Dauerstreiks und den bereits laufenden Verhandlungen, in denen der Abschluss eines Tarifvertrags Entlastung bereits klar war, hat das UKB allerdings die Verhältnismäßigkeit des Streiks gerichtlich überprüfen lassen. Wir erinnern uns an die langen Wartelisten, die dazu führten, dass Patient*innen lange Zeit auf eine angemessene Behandlung warten mussten. Um eine weitere Patient*innengefährdung auszuschließen, haben wir mit Hilfe des Landesarbeitsgerichts einen Vergleich mit der Gewerkschaft erreicht. So konnten wir dann bspw. 25 statt 14 OP-Säle betreiben und weniger Patient*innen mussten warten.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Der Vorstand des UKB