Senat der Universität Bonn rehabilitiert vier Promovierte
Aberkennung von Doktorgraden in der NS-Zeit rückgängig gemacht
Der Senat der Universität Bonn hat in seiner Sitzung am 9. November der Opfer des nationalsozialistischen Unrechts gedacht und vier vom NS-Regime als Juden oder aus anderen ideologischen Gründen verfolgte Promovierte rehabilitiert. Die Universität hatte damals den drei in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und einem in der Medizinischen Fakultät Promovierten den Doktorgrad aberkannt, weil sie ins Ausland geflohen waren.
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität hat sich seit ihrer Wiedereröffnung 1945 wiederholt von Unrecht distanziert, das während der nationalsozialistischen Diktatur auch in ihrem Namen begangen wurde. So hat sich der Senat der Universität 1998 ausführlich mit der Aberkennung von Doktorgraden in der NS-Zeit befasst und diese formell rückgängig gemacht. In einem damals gefassten Beschluss wurden rund 60 Personen namentlich genannt, deren Doktorgrade rückwirkend wieder zuerkannt wurden.
Schon damals war dem Gremium bewusst, dass die Liste der Rehabilitierten aufgrund der lückenhaften Aktenlage nicht vollständig sein konnte. Schließlich waren Archivbestände der Universität durch Kriegseinwirkungen verloren gegangen. Der damalige Senatsbeschluss betont daher ausdrücklich, „dass die Universität jeden weiteren an sie herangetragenen Einzelfall in dem Bemühen, nationalsozialistisches Unrecht rückgängig zu machen, prüfen und entsprechend entscheiden wird.“
Nachdem der Universität kürzlich durch neue Quellenfunde vier weitere Fälle von Aberkennungen von Doktorgraden bekannt geworden sind, die nicht zu den 1998 namentlich Genannten zählten, hat der Senat in seiner Novembersitzung folgenden Beschluss gefasst:
Der Senat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat inzwischen Kenntnis von weiteren Fällen erhalten, in denen während der nationalsozialistischen Diktatur Doktorgrade willkürlich entzogen worden sind. Er bestätigt daher – am 85. Jahrestag der Novemberpogrome gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürgern und im Gedenken an alle Opfer der nationalsozialistischen Diktatur – das Recht folgender Personen zur Führung der an unserer Universität erworbenen akademischen Grade:
– Prof. Dr. Otto Kirchheimer (Dr. iur. 1928)
– Dr. Friedrich Mayer-Alberti (Dr. iur. 1929)
– Dr. Hans Oberländer (Dr. iur. 1933)
– Dr. Franz Paul Glees (Dr. med. 1935)
Der Vorsitzende des Senats, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, sagte: „Wir sind uns bewusst, dass es möglicherweise noch weitere Fälle von begangenem Nazi-Unrecht gibt, die bislang nicht bekannt geworden sind. Darum bleibt das Suchen, Prüfen und Revidieren solcher Vorgänge für uns und kommende Generationen eine immerwährende Verpflichtung.“
Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Dem Gremium gehören 23 stimmberechtigte Mitglieder aus den vier Statusgruppen der Universität an (Studierende, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende und Beschäftigte in Technik und Verwaltung). Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht nehmen die Mitglieder des Rektorats, die Dekaninnen und Dekane der sieben Fakultäten sowie weitere funktionstragende Personen der Universität an den Sitzungen teil. Der Senat ist unter anderem an der Wahl des Rektorats beteiligt, erlässt Ordnungen und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragestellungen von übergreifender und grundlegender Bedeutung ab.
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*Korrigiert wurde die Jahreszahl der Promotion von Dr. Franz Paul Glees (1935 statt 1942).*
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