Zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln wegen des Streiks der Dienstleistungs-Gewerkschaft Verdi gegen die sechs Universitätskliniken in NRW
Bonn, 1. Juli 2022 – Das Landesarbeitsgericht Köln hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zum Pflegestreik betätigt, so dass der Streik weitergehen darf. Die Notdienstvereinbarung des Klägers Universitätsklinikum Bonn wurde aber so verbessert, dass nun während des Streiks 25 statt der bisher 16 OP-Säle betrieben werden dürfen.
„Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist für uns natürlich einerseits enttäuschend,… Weiterlesen