Testpflicht für Besucher*innen
Nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 01.07.2022 besteht gemäß §4(2) 3 in NRW weiterhin eine Testpflicht für Besucher*innen des Krankenhauses. Tests sind ab dem 01.07.2022 in der Regel kostenpflichtig. Anspruch auf kostenlose Tests haben u. a. Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen.
Anspruch auf kostenlose Tests haben: